27. April 2022

Steuerneutralität des Tausches von Kryptoassets gilt auch für im Betriebsvermögen gehaltene Kryptoassets

Der Fachsenat für Steuerrecht der KSW hat iZm den neuen Bestimmungen zur Besteuerung von Kryptoassets das BMF um Klarstellung gebeten, ob die Regelung der Nichtbesteuerung des Tausches von Kryptowährungen in andere Kryptowährungen auch für im Betriebsvermögen gehaltene Kryptowährungen anzuwenden ist. Jüngst hat das BMF bestätigt, dass die steuerliche Unbeachtlichkeit des Tausches von Kryptowährungen gegen Kryptowährungen auch im betrieblichen Bereich zur Anwendung kommt.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!