22. Dezember 2021

Sonderbetreuungszeit wird bis Ende März 2022 verlängert (Phase 6)

Das Ministerium kündigt laut jüngster Presseaussendung bereits an, die Sonderbetreuungszeit-Regelung lückenlos für die Zeit vom 1. Jänner 2022 bis 31. März 2022 verlängern zu wollen (Phase 6). Es sollen voraussichtlich dieselben Konditionen wie für die Sonderbetreuungs-Phase 5 (1. September 2021 bis 31. Dezember 2021) gelten. Es wird wiederum ein neues Kontingent im Ausmaß von drei Wochen geben.

Wir informieren Sie, sobald die Details (wie insbesondere die Antragsfristen) bekannt sind.

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