30. Januar 2020

Neuerungen in den Handels- Kollektivverträgen

 

Wie Sie den Medien bereits entnehmen konnten, gibt es im neuen Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben sowie dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Handel eine sich für die Praxis auswirkende Neuerung beim Jubiläumsgeld anlässlich einer 10 und 15-jährigen Betriebszugehörigkeit.

Der Arbeitnehmer hat nunmehr unter Fortzahlung seines Entgeltes anlässlich seines 10- und 15-jährigen Dienstjubiläums einen kollektivvertraglichen Anspruch auf eine Dienstfreistellung im Ausmaß von einem Arbeitstag („Sonderurlaub“).

Bis dato war die kollektivvertragliche Regelung derart ausgestaltet, dass der Arbeitnehmer erst ab einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren neben einem Geldanspruch (dieser richtet sich nach der konkreten Betriebszugehörigkeit und ist gestaffelt in das 20-, 25-, 35- und 40-jährige Dienstjubiläum) Anspruch auf zwei „Freizeittage“ hat.

Vorsicht

Die neue Regelung gilt für Dienstjubiläen, die ab dem 01.01.2020 entstehen.

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