13. Juni 2022

Neuer Kollektivvertrag für Zahnärzte ab Juni

Die Österreichische Zahnärztekammer schloss einen neuen Kollektivvertrag ab, welcher ab 01.06.2022 gültig ist.

Es gibt insbesondere nachstehende Neuerungen:

  • Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter inklusive Gefahrenzulage um 9 %
  • Reduzierung der Arbeitszeit von 40 auf 38 Stunden (und aliquote Reduktion der Arbeitszeit bei Teilzeitangestellten)
  • keine Aliquotierung der Gehälter bei zahnärztlichen Assistentinnen in Ausbildung
  • Anrechnung von Karenzzeiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (bei Dienstjubiläen etc.)
  • keine Ist-Lohn-Erhöhung

Besonders hervorzuheben sind die neuen Bestimmungen zur Arbeitszeit (§5), welche bereits ab Juni entsprechend umzusetzen sind.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung!

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