Kostenersatz für COVID-Tests
News vom 22.9.2020
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für einen COVID-Test des Arbeitnehmers, ist dies (analog zu Impfungen) nach § 3 Abs 1 Z 13 EStG als steuerfrei anzuerkennen.
Ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis liegt hingegen hinsichtlich allfälliger Kostentragungen für Familienmitglieder des Arbeitnehmers vor.
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