18. Mai 2022

Generalkollektivvertrag „Corona-Maßnahmen“ ausgelaufen

Der Generalkollektivvertrag Corona-Maßnahmen war bis 30.04.2022 befristet – zu einer Verlängerung durch die Sozialpartner kam es allerdings nicht. Daher gilt für die Praxis:

  • Derzeit gilt Maskenpflicht nur noch in bestimmten geschlossenen Räumen (zB in Krankenhäusern, in Verkehrsmitteln, im Lebensmittelhandel).
  • Arbeitnehmer haben ab 01.05.2022 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine 10-minütige Maskenpause nach 3-stündigem Maskentragen. Das Arbeitsinspektorat weist allerdings darauf hin, dass sich im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung ergeben kann, dass Unterbrechungen des Maskentragens notwendig sind.

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