13. Juni 2022

Für Antragstellung Beschäftigungsbewilligung seit Mai eAMS Konto erforderlich

Seit dem 01.05.2022 können im Falle der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen die relevanten Anträge auf
Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung bzw. die Meldungen über den Antritt und/oder das Ende einer Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen (zB. im Falle von RWR-Karten-Besitzer) nur noch über das eAMS-Konto erstattet werden.

Wer als Dienstgeber noch kein e-AMS-Konto hat, sollte eines beantragen, da mit Wartezeiten zu rechnen ist
(können im Einzelfall bis zu 4 Wochen dauern). Weitere Infos zur Eröffnung eines eAMS-Konto finden Sie hier.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

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