1. April 2020

Arbeitsrecht

Corona-Krise: Förderung von Telearbeit

„Bleib zuhause!“ heißt es jetzt überall. Die Mitarbeiter sind im Homeoffice. Das stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen: Neu denken, anders handeln, flexible Wege gehen. Gemeinsames Ziel ist es, den Betrieb aufrechtzuerhalten, die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden zu schützen sowie Arbeitsplätze zu sichern.

Damit Mitarbeiter auch von zuhause aus professionell tätig sein können, übernimmt das Land Steiermark bis zur Hälfte die Errichtungskosten für neue Heim-Arbeitsplätze. Die Arbeiterkammer Steiermark gewährt zusätzliche 30 Prozent Zuschuss.

Telearbeit!Offensive – Jetzt Förderung beantragen!

Hier die wichtigsten Fakten dazu:

Für wen gilt diese Förderung?

Arbeitgeberbetriebe in der Steiermark, wenn sie als KMU einzustufen sind.

Wofür kann diese Förderung in Anspruch genommen werden?

  • Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnik für Arbeitsplätze, die sich nicht am Unternehmensstandort befinden
  • Hard- und Software sowie Lizenzen für den Telearbeitsplatz und die erforderliche Hard- und Software inkl. Lizenzen im Unternehmen selbst
  • erstmalige Kosten der Inbetriebnahme
  • Werden die erforderlichen Elemente (Hardware, Software etc) gemietet oder geleast, sind Anzahlungen und der Miet- bzw Leasingaufwand für max. fünf Monate förderbar

Wofür Sie diese Förderung nicht in Anspruch nehmen können:

Nicht umfasst von dieser Förderung sind Kosten zum laufenden Betrieb des Internetzugangs, Telefon, Strom etc, aber auch Büro- und Geschäftsausstattung (zB Möbel etc).

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximal anrechenbaren Kosten betragen € 50.000 je Unternehmen und € 5.000 je Telearbeitsplatz (Durchschnittsbetrachtung).

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 50% (SFG) plus 30% (AK Steiermark), also insgesamt maximal 80%.

Neu: Geschaffene Telearbeitsplätze in Klein- und Mittelbetrieben werden rückwirkend mit 1.3.2020 berücksichtigt!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wollen Sie die Förderung gleich für sich beantragen? Dann gelangen Sie hier ins Förderungsportal.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!