Sonderbetreuungszeit wird bis Ende März 2022 verlängert (Phase 6)
Das Ministerium kündigt laut jüngster Presseaussendung bereits an, die Sonderbetreuungszeit-Regelung lückenlos für die Zeit vom 1. Jänner 2022 bis 31. März 2022 verlängern zu wollen (Phase 6)
Update zum Freistellungsanspruch für Risikogruppen und Schwangere
Neue Weichen für die zukünftige Rechtslage hinsichtlich COVID-19-Risikofreistellungen wurden gestellt. Lesen Sie hier ein Update zu den aktuellen Freistellungen.
Umstellung USt-Satz für Gastroumsätze zum Jahreswechsel
Der begünstigte Umsatzsteuersatz von 5 %, der insbesondere Umsätze in der Gastronomie und Hotellerie betrifft, läuft mit 31.12.2021 aus und erfordert eine Umstellung des Umsatzsteuersatzes in diesem Bereich.
Steuerspartipps für Unternehmer: Ökosoziale Steuerreform
Im Steuerrecht kommt man aktuell nicht an der – einmal mehr – „größten Steuerreform aller Zeiten“, der Ökosozialen Steuerreform 2022, vorbei. Ein Überblick.
Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eine Homeoffice-Pauschale ausbezahlt oder nicht. Die Pflicht des Arbeitgebers, die Homeoffice-TagesanzahI am L 16 anzugeben, hat vor allem den Zweck, dass das Finanzamt die steuerliche Berechtigung des Arbeitnehmers zur Geltendmachung allfälliger Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar überprüfen kann.
Durch die Corona-Krise können Betriebsveranstaltungen, insbesondere Weihnachtsfeiern, oft nicht stattfinden. Die damit zusammenhängende Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils für Arbeitnehmer in der Höhe von € 365.- pro Jahr soll aber nicht verloren gehen.
Die Frist für die Beantragung der zweiten Tranche bzw des ganzen Fixkostenzuschusses 800.000 (FKZ 800) läuft nun bis spätestens 31.3.2022 (bislang 31.12.2021).