Last Minute: Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2016
Bis zum 31.12.2019 kann die Rückerstattung von Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen 2016 bei Mehrfachversicherung über der Höchstbemessungsgrundlage beantragt werden. Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.
Wichtige Änderungen in der Umsatzsteuer ab 1.1.2020
Führen Sie innergemeinschaftliche Lieferungen durch? Haben Sie Konsignationslager oder gibt es bei Ihnen Reihengeschäfte? Dann lesen Sie bitte unbedingt weiter. Reihengeschäfte Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere Unternehmer über einen Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und der Gegenstand dabei unmittelbar vom ersten an den letzten Abnehmer in der Reihe befördert oder versendet wird; also mehrere Rechnungen aber […]
Steuerspartipps zum Jahresende: Nutzen Sie das Jahressechstel optimal aus
Gelangen neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge wie zB Überstundenvergütungen zur Auszahlung oder etwa Sachbezüge nur zwölf Mal jährlich zur Verrechnung, wird das begünstigt besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht optimal ausgenutzt. In Höhe des offenen Jahressechstels kann eine Prämie ausbezahlt werden, die im besten Fall mit nur 6 % versteuert wird!
Steuerspartipps zum Jahresende: Beantragen Sie eine GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer bis 31.12.2019
Gewerbetreibende und (Zahn-)Ärzte können unter bestimmten Voraussetzungen bis spätestens 31.12.2019 rückwirkend für das laufende Jahr die Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) beantragen, wenn die relevanten steuerpflichtigen Einkünfte 2019 maximal € 5.361,72 und der Jahresumsatz 2019 maximal € 30.000 aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten betragen werden.
Steuerspartipps zum Jahresende: Vorsteuerabzug für Elektro-Fahrräder und Sachbezug
Der Vorsteuerabzug für E-Fahrräder steht erst ab 1.1.2020 zu, weshalb eine Anschaffung nicht durch das Christkind sondern erst durch die Heiligen-Drei-Könige zu erwägen ist. Demgegenüber steht der Nachteil des Verlusts der Abschreibung im Jahr 2019. Ebenfalls erwähnenswert: Dienstnehmer, denen ein E-Fahrrad für (auch) private Nutzung zur Verfügung gestellt wird, haben keinen Sachbezug zu versteuern.