Neuberechnung des Wochengeldes durch rückwirkende Lohnsteuersenkung
Die rückwirkende Lohnsteuersenkung hat nicht nur Auswirkungen auf das monatliche Nettoeinkommen, sondern auch auf Arbeitnehmerinnen, deren Bemessungszeitraum für das Wochengeld im Kalenderjahr 2020 liegt und und die von der Lohnsteuersenkung tatsächlich profitieren.
Geschäftsführerhaftung bei Steuerstundungen in der Covid-19-Krise
Bei-Stundungsanträgen stellt sich stets die Frage, inwiefern Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen im Falle der späteren Uneinbringlichkeit der gestundeten Abgaben der Gesellschaft zur Haftung herangezogen werden können.
Heimarbeitstarife, die vom Bundeseinigungsamt festgesetzt werden, regeln die Arbeits- und Lieferbedingungen für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter. Lesen Sie hier mehr über die neuen Heimarbeitstarife.
Kein Thema beherrscht die aktuelle Medienlandschaft wie das Coronavirus. Die teils prekären Maßnahmen gegen die vermeintliche Ausbreitung des Virus beeinflussen zunehmend arbeitsrechtliche und wirtschaftliche Belange der Unternehmen. In den letzten Wochen haben uns vermehrt Anfragen erreicht, wie im Zusammenhang mit einem Covid-(Verdachts-)Fall im Betrieb umzugehen ist und welche Pflichten der Arbeitgeber hat.
Kurzarbeit Phase III: Die wirtschaftliche Begründung
Die Möglichkeit für sein Unternehmen Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen wurde verlängert (mehr dazu in diesem Beitrag). Wesentlich in der Phase 3 der Corona-Kurzarbeit ist die so genannte “wirtschaftliche Begründung”. In der Praxis tauchen dazu immer wieder Fragen auf. Wir beantworten die Top 4 Fragen zur Kurzarbeit Phase 3.
Noch nie zuvor war ein Fortbewegungsmittel in Österreich steuerlich derart privilegiert wie ein E-Auto mit Null Gramm CO2-Belastung (während der Fahrt). Erfahren Sie, warum Sie aus steuerlicher Sicht bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs an der Elektromobilität nicht vorbeikommen.
eAMS-Antragstellung Kurzarbeitsphase 3 ab sofort möglich
Ab sofort ist die Beantragung der COVID-19-Kurzarbeit Phase 3 möglich. Laut AMS gibt es eine Übergangsfrist von einem Monat, wobei diese am 02.10.2020 beginnt und mit 02.11.2020 endet.
Mit Bundesgesetzblatt vom 30.09.2020 wurde die Sonderbetreuungszeit 3.0. verlautbart. Nachstehend haben wir die neuesten Eckpunkte zur Verlängerungsregelung für Sie zusammengefasst.