Die „Affenpocken“ wurden mit Wirkung ab 25.05.2022 in die Liste der „anzeigepflichtigen Krankheiten“ aufgenommen. Die Aufnahme der Affenpocken erfolgte auch in die Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger.
Für Antragstellung Beschäftigungsbewilligung seit Mai eAMS Konto erforderlich
Seit dem 01.05.2022 können im Falle der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen die relevanten Anträge auf
Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung bzw. die Meldungen über den Antritt und/oder das Ende einer Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen (zB. im Falle von RWR-Karten-Besitzer) nur noch über das eAMS-Konto erstattet werden.
Im Bereich des Arbeitsrechts und der Personalverrechnung steht eine neue Gesetzeswelle bevor. Dabei ist besonders der Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2022 hervorzuheben.
Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt und den Strom selbst nutzt (Eigenstromverbrauch) oder diesen weiterverkauft, muss sich auch mit dem österreichischen Steuerrecht befassen.
Die Ferien rücken näher und viele Studierende/ Schüler verdienen sich bei Ferialjobs etwas Geld dazu. Sowohl arbeitsrechtlich als auch sozialversicherungsrechtlich bestehen große Unterschiede zwischen Ferialpraktikum Ferialarbeit und Volontariat, welche wir Ihnen kompakt zusammengefasst haben.
Kürzlich wurde in der Verwaltungsratssitzung die neue Kurzarbeitsrichtlinie beschlossen, die ab 01.07.2022 Gültigkeit haben soll. Im Wesentlichen wird das aktuelle Modell bis 31.12.2022 verlängert, allerdings wird der Zugang zur Kurzarbeit in mehreren Punkten restriktiver gestaltet, um die Inanspruchnahme der Kurzarbeitsbeihilfe (deren Höhe samt Selbstbehalt von 15 % unverändert bleibt) einzudämmen.
Karriere EIS Aktion: Heiß auf Eis und cool genug für einen Job?
Das Hofer Leitinger Eisrad wartet am Dienstag, 31.5.2022 ab 13 Uhr vor dem Resowi auf dich!
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See you!
Der Generalkollektivvertrag Corona-Maßnahmen war bis 30.04.2022 befristet – zu einer Verlängerung durch die Sozialpartner kam es allerdings nicht. Erfahren Sie, was nun für die Praxis gilt.